Wo keine Tat, da auch kein Täter. Zu dieser Auffassung kam heute das Landgericht Berlin. Christoph T. sei aus tatsächlichen Gründen freizusprechen, da es unter anderem als nicht erwiesen gilt, dass es sich im Falle des VW Passat, der am 17. Juni 2009 in Berlin-Friedrichshain in Brand geriet, um Brandstiftung handelt. Ein technischer Defekt hätte laut dem Gericht zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen werden dürfen. Beim Landeskriminalamt war man jedoch von Anfang an von einer Brandstiftung ausgegangen.
25.01.2010 Themen - Verhaftungen